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   FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10 (3)   

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https://dejure.org/2010,76390
FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10 (3) (https://dejure.org/2010,76390)
FG Bremen, Entscheidung vom 10.02.2010 - 1 K 20/10 (3) (https://dejure.org/2010,76390)
FG Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 1 K 20/10 (3) (https://dejure.org/2010,76390)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung eines bei einer irischen Fluggesellschaft beschäftigten und in Deutschland ansässigen Piloten; Innerstaatliche Geltung eines Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber den Steuerpflichtigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2004 ausgeführt, die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention seien kein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, sondern könnten lediglich als Auslegungshilfe herangezogen werden ( BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2004 2 BvR 1481/04 , BVerfGE 111, 307 ff., sog. "Görgülü-Entscheidung").

    Auch könne sich die Völkerrechtsfreundlichkeit nur im Rahmen des demokratischen und rechtsstaatlichen Systems der Bundesrepublik entfalten ( BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2004 2 BvR 1481/04 , BVerfGE 111, 307 ff.).

    Der zitierten Aussage kommt die teilweise angenommene Bedeutung (so beispielsweise Vogel, IStR 2005, 29 [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] und wohl auch Gosch, IStR 2008, 413) nicht zu, da keine Anhaltspunkte vorhanden sind, die einen entsprechenden Umkehrschluss zulassen würden, weil.

  • BFH, 13.07.1994 - I R 120/93

    Besonderheiten im Fall von DBA

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Der Beklagte ist ferner der Ansicht, dass auch der BFH in seinem Urteil vom 13. Juli 1994 ( I R 120/93 ) die Abweichung von in Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Besteuerungsregeln für rechtmäßig erachtet habe.

    Das Zustimmungsgesetz ist vielmehr ein einseitiger Akt des deutschen Gesetzgebers, der mit Vorbehalten versehen, aufgehoben oder geändert werden kann ( BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 120/93 , BFHE 175, 351, BStBl II 1995, 129).

    Da der Gesetzgeber - wie bereits oben ausgeführt - die Möglichkeit hat, ein einfaches Gesetz durch ein anderes einfaches Gesetz zu ändern oder aufzuheben, besteht auch die Möglichkeit, das Vertragsgesetz und damit das DBA durch ein anderes Gesetz zu verdrängen ( BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 120/93 , BFHE 175, 351, BStBl II 1995, 129).

  • BFH, 19.05.2010 - I B 191/09

    AdV bei negativem Konflikt über abkommensrechtliche Qualifikation einer

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Der Kläger ist der Ansicht, dass die vom Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 19. Mai 2010 ( BFH-Beschluss vom 19. Mai 2010 I B 191/09 , BFH/NV 2010, 1554) geäußerten Zweifel an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG mit dem Grundgesetz auf § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG übertragbar seien.

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG ergeben sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2010 ( BFH-Beschluss vom 19. Mai 2010 I B 191/09 , DStR 2010, 1224).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Der Grundsatz gebietet, dass die Steuerpflichtigen sowohl rechtlich wie tatsächlich gleichbehandelt werden müssen ( BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 , BVerfGE 84, 239).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip lassen sich zwar konkretere Folgen ableiten, wobei allerdings wegen der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips mit Behutsamkeit vorzugehen ist ( BVerfG-Urteil vom 08. Oktober 1985 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, BVerfGE 70, 297; BVerfG-Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81 , BVerfGE 57, 250).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien, die das Grundgesetz nicht zu einem besonderen Rechtssatz verdichtet hat; es enthält - soweit es nicht in einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung für bestimmte Sachgebiete ausgeformt und präzisiert ist - keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 1979 2 BvR 878/74, BVerfGE 52, 131 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip lassen sich zwar konkretere Folgen ableiten, wobei allerdings wegen der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips mit Behutsamkeit vorzugehen ist ( BVerfG-Urteil vom 08. Oktober 1985 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, BVerfGE 70, 297; BVerfG-Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81 , BVerfGE 57, 250).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG liegt vor, da das Grundrecht auch vor der Auferlegung von Steuern schützt ( BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73 , BVerfGE 48, 102).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlagen zur Kürzung der

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Zum anderen würden selbst erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm nicht ausreichen, um die Sache dem Bundesverfassungsgericht im Wege eines konkreten Normenkontrollverfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen, denn die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus ( BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2009 2 BvL 3/08 u.a., ZBR 2010, 165 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2009 - 6 K 1415/09

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10
    Als Bestimmung des einfachen Bundesrechts vermag § 2 AO jedoch keinen allgemeinen Vorrang von Völkervertragsrecht vor den innerstaatlichen Steuergesetzen zu begründen (eingehend dazu FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30. Juni 2009 6 K 1415/09, EFG 2009, 1649 m.w.N.; Pahlke in Pahlke/Koenig, AO, 2. Auflage 2009, § 2 Rn. 13).
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